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NANNI

dringen darauf, daß mit der schon oft beabsichtigten und, wie es heiße, vom Papst auch angeordneten Reform endlich einmal Ernst gemacht und die Vorlage eines vom Kardinal S. Marcelli und den Beamten der Kanzlei aus- vearbeiteten Éntwurfes zu einer Reform der Kanzlei verlangt werde. Sie schlagen vor, den Entwurf von acht Deputierten, je zweien aus jeder Depu- lation, gemeinsam mit dem Kardinal und einigen Kanzleibeamten prüfen zu lassen und die Deputierten anzuhalten, binnen vierzehn "l'agen über das Er- gebnis der Prüfung an die Deputationen zu berichten.

Die Deputacio pro communibus schliefit sich dem am 13. Mai an, wünscht aber, daß der Papst zuvor verständigt und um seine Mitwirkung ersucht werde, Sie deputiert in den Prüfungsausschuß den Bischof von Vercelli und Johannes ven. Baehenstein und in die Abordnung an den Papst den Magister Heinrich Ubellin !.

Ende Mai kommt dann auch tatsächlich der Entwurf des Kardinals S. Marcelli in die Deputationen und wird auf Grund eines sieh im wesent. lichen mit den oben angeführten Vorschlägen der Duodecim deckenden An- trages der Deputacio pavis einem Ausschuß zur Prüfung und zur Vergleichung init den Kanzleiregeln Johanns XXII. überwiesen. Die Deputacio pro com- munibus deputiert am 31. Mai wieder den Bischof von Vercelli und Johannes von Bachenstein in den Ausschuß, wihrend die Deputacio pacis den Bischof von Turin und den Elekten von Saint-Pons de Thomières, die Deputacio tidei den Magister Thomas de Corcellis und den Antonius de Castillo, und die Deputaeio reformatorii den Licenciaten Jakob Frieliheimer und den Archi- diakon von 'Tortosa Johannes abordnen. Das entsprechende Konkordat wird von der Generalkongregation am 9. Juni genehmigt.

Über den weiteren Verlauf! der Angelegenheit geben die Protokolle leider keinen Aufschlul.

Im Anschluß an das, was eben über den Versuch des Konzils, die Taxen zu regeln, gesagt wurde, mag noch eines anderen Reformversuches gedacht werden, der jenem zeitlich parallel läuft, des Versuches, eine all- gemeine Reform aller Behörden der Römischen Kurie herbeizuführen,

Antrige der Duodecim, die am 16. Juli und am 22. August 1440 auf der Tagesordnung der Deputacio pro communibus stehen, lassen erkennen, dal das Konzil vorhatte, selbst Hand an das Reforinwerk zu legen. Es waren damals schon Deputierte mit den Vorbereitungen beauftragt worden. Man war dann aber von dieser Absicht wieder abgekommen und hatte die Reform

! So werden wohl die nicht gauz klaren Angaben Rocapetris zu verstehen sein. Denn dafs man Ubellin in den Prüfungsausschuls und die beiden anderen oben Genannten an den Papst delegiert haben könnte, scheint mir ausgeschlossen

Coneilium Basiliense VII, vi


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