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sehen, derart eingerichtet sein sollten, daß im Augenblicke der Gefahr zwei Personen in kürzester Zeit das Archiv wegtragen und in Sicherheit bringen könnten. Im Innern dieser Schränke sollten sich Schubladen befinden, die nach Art der Medaillen- kästen eingerichtet wären. In .diese Schubladen gedachte dann Löw die einzelnen Urkunden in Umschlägen mit wohlverfaßten Rubriken in chronologischer Ordnung einzulegen. Der Archiv- raum sollte entweder durch acht Säulen mit Engeln, welche auf Schildern die Wappen der Länder der böhmischen Krone und der ihr inkorporierten Gebiete hielten, oder durch Statuen der Landespatrone eine besondere Ausschmückung erfahren. Die Kosten der Adaptierung selbst hatte Löw mit 3881 Gulden ver- anschlagt. Im Jahre 1719 wurde von dem böhmischen Land- tage eine eigene Kommission aus je zwei Mitgliedern eines jeden Standes erwählt, welche ungesäumt daranzugehen hatte, die bei der Landtafel erliegenden, zur Übertragung in das neu- hergerichtete Repositorium bestimmten Urkunden an der Hand der Privilegienbücher zu perlustrieren. Nach erfolgter Übertra- gung dieser Urkunden in das Gewólbe bei der St. Wenzels- kapelle und ihrer Hinterlegung in die dort bereit stehenden Schubladen wurde der Archivraum gut verschlossen und die Schlüssel derart unter die Kommissionsmitglieder verteilt, daß sie diesen nur gemeinschaftlich óffnen konnten. Bei Gelegen- heit der Perlustrierung der in das Gewólbe bei der St. Wenzels- kapelle zu übertragenden Urkunden wurde auch ein neues Inven- tar angelegt. Nicht viel weniger als die Hälfte aller Urkunden des Kronarchivs wurde aber von der Kommission bei der Land- tafel zurückgelassen. Diese Urkunden wurden hier in drei Schränke getan und diese versiegelt, da bis dahin noch niemand nach dem Abgange Alsterles mit ihrer archivalischen Bearbei- tung betraut worden war.

XI. Die infolge der Anfechtung der pragmatischen Sank- tion notwendig gewordenen Deduktionen zeigten Maria There- sia, wie zutreffend die Ausführungen Schierendorfs waren, in denen dieser Staatsmann ein Universalarchiv als die unerläB- liche Rüstkammer eines jeden Monarchen hingestellt hatte. Letzten Endes mußten doch auch die zentralistischen Maß- nahmen, die damals auf dem Gebiete der Staatsverwaltung ge- troffen wurden, auch zu einer Zentralisierung auf dem Gebiete des Archivwesens führen. Theodor Anton Taulow von Rosen- thal, der von der Kaiserin Maria Theresia mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut wurde, gehörte zweifellos zu den her- vorragendsten Geschichtsforschern seiner Zeit. Dem von dem Direktorium in publicis am 13. September 1749 ausgestellten »Decretum instructivum« zufolge hatte Rosenthal das bóh- mische Kronarchiv zu perlustrieren und die dort erliegenden


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