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Grafen von Luxemburg, nicht aus seinen Hauslanden nach Bóh-
men mit, er belie& es vielmehr auch weiterhin im Luxembur-
gischen. Nicht anders taten es ja auch die Habsburger, als sie
in Oesterreich zur Herrschaft gelangt waren. Das Archiv der
Grafen von Habsburg blieb in den Vorlanden. Eine Anzahl von
Urkunden muß aber damals König Johann doch dem Archiv der
Grafen von Luxemburg entnommen und dem böhmischen Staats-
. archiv einverleibt haben. Doch sind diese Urkunden, welche noch
um die Mitte des XIV. Jahrhundertes daselbst vorhanden gewe-
sen sein müflen, insgesamt verloren gegangen. Im böhmischen.
Kronarchive finden sich aber auch einige Urkunden, als deren
Empfänger der Vater König Johanns, der römische König Hein-
rich VII. erscheint, deren Existenz in unserem Kronarchiv sich
nur durch die Tatsache erklären läßt, daß diese Urkunden
eigentlich Angelegenheiten König Johanns betreffen.
In der Summa cancellariae (cancellaria Caroli IV.) ist uns
eine förmliche von Kaiser Karl IV, ausgestellte Gründungs-
urkunde des böhmischen Kronarchivs erhalten geblieben. Hier
wird ein Staatsarchivar bestellt und ihm zugleich seine In-
struktion gegeben. Er sollte die auf die Krone und das König-
reich Böhmen lautenden Urkunden in sicherer Verwahrung
halten, dieselben ordnen und in ein Kopialbuch eintragen, damit
er solche rasch, wenn es die Notwendigkeit erheischen sollte,
vorzeigen und über sie Auskunft geben könnte. Als Entloh-
nung für seine Mühewaltung wird ihm ein Wochenlohn von
' 1 Mark auf den Silbergruben von Kuttenberg verschrieben. Der
Name dieses ersten bóhmischen Staatsarchivars und das Jahr
seiner Bestellung wird uns infolge der Überlieferung jener
Urkunde in einem Formelbuche nicht angegeben. Auf der Plica
einzelner Urkunden des böhmischen Kronarchivs finden wir
aber nicht nur solche Vermerke, welche auf eine Registrierung
der Urkunden hindeuten, sondern auch solche, welche von der
Herstellung einer archivalischen Ordnung um die Mitte des
XIV. Jahrhundertes zeugen. Außerdem finden wir auf der Plica
einiger Kronarchivsurkunden noch einen anderen Vermerk:
»Registrata per Ulricum«, der zweifellos auf die erfolgte Ein-
tragung der betreffenden Urkunde in ein Archivkopialbuch hin-
deutet. Es ist nicht ausgeschlossen, da) die auf die archivalische
Ordnung im Kronarchive bezüglichen Vermerke von derselben
Hand geschrieben sind wie die. Vermerke, welche sich auf die
Registrierung der Urkunden beziehen, daB also beide auf der
Pliea übereinanderstehenden Vermerke von jenem Ulrich her-
rühren. Wenn wir darnach fragen, wer wohl jener Ulrich ge-
wesen sein mag, kónnen wir uns nicht des Eindruckes erwühren,
daß wir es hier mit einem Beamten der Kanzlei Kaiser Karls IV.
zu tun haben, mit dem uns sonst als Registrator (1355—58) be-
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