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Grafen von Luxemburg, nicht aus seinen Hauslanden nach Bóh- men mit, er belie& es vielmehr auch weiterhin im Luxembur- gischen. Nicht anders taten es ja auch die Habsburger, als sie in Oesterreich zur Herrschaft gelangt waren. Das Archiv der Grafen von Habsburg blieb in den Vorlanden. Eine Anzahl von Urkunden muß aber damals König Johann doch dem Archiv der Grafen von Luxemburg entnommen und dem böhmischen Staats- . archiv einverleibt haben. Doch sind diese Urkunden, welche noch um die Mitte des XIV. Jahrhundertes daselbst vorhanden gewe- sen sein müflen, insgesamt verloren gegangen. Im böhmischen. Kronarchive finden sich aber auch einige Urkunden, als deren Empfänger der Vater König Johanns, der römische König Hein- rich VII. erscheint, deren Existenz in unserem Kronarchiv sich nur durch die Tatsache erklären läßt, daß diese Urkunden eigentlich Angelegenheiten König Johanns betreffen.

In der Summa cancellariae (cancellaria Caroli IV.) ist uns eine förmliche von Kaiser Karl IV, ausgestellte Gründungs- urkunde des böhmischen Kronarchivs erhalten geblieben. Hier wird ein Staatsarchivar bestellt und ihm zugleich seine In- struktion gegeben. Er sollte die auf die Krone und das König- reich Böhmen lautenden Urkunden in sicherer Verwahrung halten, dieselben ordnen und in ein Kopialbuch eintragen, damit er solche rasch, wenn es die Notwendigkeit erheischen sollte, vorzeigen und über sie Auskunft geben könnte. Als Entloh- nung für seine Mühewaltung wird ihm ein Wochenlohn von ' 1 Mark auf den Silbergruben von Kuttenberg verschrieben. Der Name dieses ersten bóhmischen Staatsarchivars und das Jahr seiner Bestellung wird uns infolge der Überlieferung jener Urkunde in einem Formelbuche nicht angegeben. Auf der Plica einzelner Urkunden des böhmischen Kronarchivs finden wir aber nicht nur solche Vermerke, welche auf eine Registrierung der Urkunden hindeuten, sondern auch solche, welche von der Herstellung einer archivalischen Ordnung um die Mitte des XIV. Jahrhundertes zeugen. Außerdem finden wir auf der Plica einiger Kronarchivsurkunden noch einen anderen Vermerk: »Registrata per Ulricum«, der zweifellos auf die erfolgte Ein- tragung der betreffenden Urkunde in ein Archivkopialbuch hin- deutet. Es ist nicht ausgeschlossen, da) die auf die archivalische Ordnung im Kronarchive bezüglichen Vermerke von derselben Hand geschrieben sind wie die. Vermerke, welche sich auf die Registrierung der Urkunden beziehen, daB also beide auf der Pliea übereinanderstehenden Vermerke von jenem Ulrich her- rühren. Wenn wir darnach fragen, wer wohl jener Ulrich ge- wesen sein mag, kónnen wir uns nicht des Eindruckes erwühren, daß wir es hier mit einem Beamten der Kanzlei Kaiser Karls IV. zu tun haben, mit dem uns sonst als Registrator (1355—58) be-


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