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Úprava soudů na Schwarzenbersku 1786. 143

Bei dem Gut Bzy muss die Justizverwaltung auf die nämliche Art, wie wir solches bei Prachatitz vorgeschrieben haben, durch den Burggrafen und Amts- schreiber, jedoch unter der Leitung des Battista als Gerichtsverwalters geführt werden; jedoch mit der Beschränkung, dass der Burggraf Budischinsky in jenen Fällen, wo cr sich nicht zu entscheiden getrauet, die Belehrung nicht unmittelbar von dem Gerichtsverwalter Battista, sondern von dem Gerichtsactuar Friedl einzu- holen hat; welcher letztere sich nur in schweren Fällen mit dem Battista zu be- rathschlagen haben wird.

Frauenbery. Bei dieser Herrschaft hat sich ebenfalls der Budweiser Primator Battista angetragen, die Aufsicht über die dortige Justizverwaltung auf die nämliche Art, wie bei Wittingau, zu übernehmen. Damit aber der Administrator Czekal in den Stand gesetzt werde, das Justizwesen unter der Leitung des Battista gehörig zu besorgen, Wollen wir demselben den jungen Scheure, welcher bisher in Protiwin als Praktikant angestellt war, mit dem Titel eines Kanzleiaccessisten und dem ganzen Gehalte eines Kastenamtschreibers zur Beihilfe zutheilen.

Da uus übrigens der Budweiser Primator Battista bei einigen Vorfállen hin- làngliche Beweise von seiner Geschicklichkeit und Erfahrung im Justizfache ge- geben hat, so haben wir uns entschlossen, denselben vermóge des beiliegenden Decrets, welches ihm von Oberamtswegen zuzustellen ist, zu unserm Justiz-Consu- lenten zu ernennen, und ihm eine Bestallung von 300 fi. jährlich auszuwerfen ; wovon er die Hälfte aus den Wittingauer, und die andere Hälfte aus den Frauen- berger Renten zu beziehen haben soll. Dagegen wird er schuldig sein, nicht nur die Gerichtsverwalterstelle auf den Herrschaften Wittinzau und Frauenberg nach der obigen Vorschrift zu versehen, sondern auch die Oberaufsicht über alle übrige Gerichtsverwalter auf allen oberen Herrschaften, mit der einzigen Ausnahme des Cheynower Gerichtsverwalters, zu übernehmen. Zu welchem Ende er auch diese Herrschaften, mit Ausschluss Cheynow, von Viertel- zu Vierteljahr bereisen, die ganze Justizverwaltung genau untersuchen, die vorgefundenen Gebrechen verbessern, und über den Befuud jedesmal eine schriftliche Relation au uns abzustatten haben wird. Nicht minder muss sich derselbe bei allen wichtigeren Judicial- oder Juris- dictionalfálen, so wie z. B. vor kurzem bei Wallern der Fall war, nach seinem besten Wissen und Kónnen gebrauchen lassen. Wobei sich von selbst versteht, dass er bei allen diesen Verrichtungen mit herrschaftlichen Zügen von einer Herrschaft auf die andere geführt werden, und jedesorts die Hospitalität zu geniessen haben wird. Sollte etwa der Justizkonsulent in herrschaftlichen Angelegenheiten manchmal viele Schreibereien bekommen, so kónnte er in dergleichen Fállen, so lang es unum- gänglich nothwendig wire, den Frauenberger Kanzleiaccessisten Scheure dazu gebrauchen.


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