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1423.
Urkunden zum Jahre 1423.
datiert die Urkunde mit Ausdruc des Fweifels vom 15. Juni 1421, doch
werden die Huffiten Faum fo {dell mad) dem Sandtage von Czaslau
(dauerte bis zum 8. Fumi) wieder fo ftarFe Truppenmaffen im Felde zu:
fammengehabt haben. Ausgefchloffen erfcheint nicht die Datierung der Ur:
Funde vom 12. Juni 1422, vergl. Rr. unter vem 6. und 13. Juni 1422, f. oben
S. 85 und 86. —
Unmittelbar nach Juni 12.
Item anno ete. 22, als Nicklaus Gunczil burgermeister
was, in dy herfart kein Sluckenaw!) desen landin und steten
10 kein den keczern zu gute 26 sch. 27 gr.
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Rr. V. BI. 55a, 209a.
Ziiflaus Giingel war von Oftober 1422 bis Mftober 1425 Görliger Biirger-
meifter. — Die Datierung gründet fih auf Xr. vom 12. Juni 23 (j. oben
5. 141, 27 ff.), dort find Übrigens die Koften für diefen Zug, der nach
Rumburg und Schlucenau gehen follte, nicht angegeben.
1423. Juli 28. Ofen.
K. Sigmund bestätigt der Mannschaft im Lande Bautzen einen
Brief des Königs Wenzel aus dem Jahre 1890, dem zufolge
die Mannen, falls sie im Dienste des Königs von Böhmen
über ihre Landesgrenzen ziehen, den üblichen Kriegssold und
auch Schadenersatz erhalten sollen.
Sedruckt in Redern, Lusatia superior diplomatica 1224 S. 29 ff.
und im Oberlanfiter Colfeftionsmert IL. S. 1277. f., f. Oberlaufier
Urfundenverzeichnis П. 5. 12.
% 1423. Novemb. 1. Prag.
35
Auf einem allgemeinen Landtage zu Prag vereinigen sich die
Anhänger der hussitischen und römischen Partei, die Be-
schlüsse des Koliner Landtags anzunehmen und in den Anfangs-
monaten des ndchsten Jahres eine Disputation in Brünn ab-
zuhalten, dorthin und von dort den Theilmehmern freies Geleit
zu gewährleisten und insgesamt den Wahrheiten beizutreten, die
dort aus der heiligen Schrift erwiesen werden. Zwölf Ver-
weser werden ernannt, welche das Land beruhigen und be-
schirmen sollen. Jedermann hat bei Strafe den vorliegenden
Abmachungen beizutreten. Die ihren Besitzern genommenen
Güter sollen binnen 14 Tagen ihren rechtmässigen Vorbesitzern
zurückerstattet, auch die Gefangenen ausgeliefert werden. Nur
Kuttenberger Münze mit ordentlichem Zusatze soll gelitten
1) Dor diefem Namen fteht Bensaw, welches Wort aber geftrichen ift.
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