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XXVI

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de Fuce im Auftrage der noch in Thonon befindlichen Konzilsgesandten dem
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Konzil über die Einzelheiten des bisherigen Verlaufs der Gesandtschaft und
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über die Annahme der Wahl dureh Herzog Amadeus berichtete. Seinem
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Bericht und einem einige Tage spiiter einlaufenden Breve des Papstes an das
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Konzil vom 2, Januar! glaubte man wohl entnehmen zu können, daß die
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Ankunft des Papstes in Basel binnen kurzem erfolgen werde. Man begann
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also unverzüglich mit den Vorbereitungen für seinen Empfang. Diese sind
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nun während der folgenden Monate fast ständig auf den Tagesordnungen
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der Sitzungen der Deputacio pro communibus und der Generalkongregationen
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zu finden.

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Schon am 9. Januar deputiert die Deputacio pro communibus den
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Bischof von Vercelli, eins ihrer tätigsten Mitglieder, in einen aus Mitgliedern
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aller Deputationen bestehenden Ausschuß, der mit dem Baseler Rat wegen
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der Herrichtung eines geeigneten Palastes für den Papst verhandeln
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soll. Die Verhandlungen finden vom 11. bis 13. Januar statt. Leider teilt
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Hüglin darüber weiter nichts als eben nur die Tatsache mit. Wir erfahren
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aber aus einer anderen Quelle, daß man sich für das Haus Heinrichs von
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Ramstein entschied und daß der Baseler Rat mit diesem 300 Gulden als
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jährlichen Mietzins vereinbarte.?

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Am 17. Januar kehren die Konzilsgesandten aus Thonon zurück. Hüglin
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hatte vor, den Bericht, den sie am 19. Januar? in der Generalkongregation
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erstatteten, ausführlich mitzuteilen*, hat es dann aber leider unterlassen.
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Einigen Ersatz dafür bietet, was Segovia, der selbst mit in Ripaille und
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Thonon war, in lib. 16 cap. 13 bis 16 seiner Chronik erzählt.

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Die Gesandten scheinen die Nachricht mitgebracht zu haben, dak die
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Ankunft des Papstes spätestens Mitte März zu erwarten sei. Die Empfangs-
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vorbereitungen werden deshalb von jetzt an mit vermehrtem Fifer betrieben.

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Zunächst erscheinen am 22. Januar auf der Tagesordnung der Depu-
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tacio pro communibus drei AÁntrüge jener Gesandten: Erstens müge
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das Konzil die Annahme der Wahl durch Felix V. in einem besonderen Dekret
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bekannt niaehen und darin zugleich die ganze Christenheit unter Androhung
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schwerer Strafen zum Gehorsam gegen Felix auffordern. Zweitens möge
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ein Ausschuß eingesetzt werden, der über die am 18. Dezember 1439 im
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Widerspruch mit dem Dekret der vierten Session geschehene Ernennung von
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Kardinälen durch Eugen IV. Informationen einziehen, ein entsprechendes
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Dekret entwerfen und die sonst etwa noch erforderlichen Schritte tun solle.
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Drittens möge das Konzil Felix früheren Namen Amadeus in die Papst-
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namen einreihen.

[40]
! Vgl. S. 24 Anm. 3. ? Vgl. S. 199. Anm. f. 3 Der Schluß der
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Berichterstattung erfolgte erst in der Generalkongregation vom 27. Januar. 1 Vgl.
[42]
S. 24 Z. 16. :


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