EN | ES |

Facsimile Lines

359


< Page >

[1]
LNI

[2]
darauf sehlielen, dab die Sammlung bis zum Beginn «les Konzils zurück-
[3]
reiehen sollte, dab also ein àhnliehes amtliehes Werk bisher nicht existierte,

[4]
Über die Quellen, aus denen die Kommissare sehópfen sollten, ist zwar
[5]
in den Besehlüssen der Deputaeio pro communibus und der Generalkongre-
[6]
gation nichts gesagt, wir können sie aber mit Sicherheit aus einem Antrage
[7]
erschließen, der vier Jahre später, am 3. Oktober 1440, von einer nicht
[8]
näher bezeichneten Seite, vermutlich aber wieder von den Domini Duodecim
[9]
der Deputacio pro communibus unterbreitet wurde!. Der Antrag verlangte,
[10]
dab der obeugenannte Bischof Louis von Lausaune, nunmehrige Kardinal
[11]
S. Susanne, beauftragt werde, mit vier Deputierten jeder Deputation ..colligere
[12]
ex prothocollis notariorum hujus sacri concilii gesta ejusdem et in uno vo-
[13]
lumine redigere". Also ein Werk über die Sessionen und Generalkongre-
[14]
gationen des Konzils auf Grund von Protokollen, wie wir sie in denjenigen
[15]
Brunetis uud Hüglins noch heute besitzen: aber natürlieh nieht nur auf
[16]
(Grund der Protokolle dieser beiden, sondern mit Berücksichtigung der Proto-
[17]
kolle aueh anderer Notare, z. B. Chesnelots und Dieuletists.

[18]
In dem letztgenannten Antrag verdient übrigens noch besondere Be-
[19]
achtung, daf) wiederum der Kardinal S. Susanne an der Spitze der Kommissare
[20]
erscheint, und daß für die neue Arbeit nur ein Baud in Aussicht genonimen
[21]
ist. Denn darin liegt, scheint mir, der Beweis dafür, dab die im Jahre 1436
[22]
verlangten zwei Bände tatsächlich auch ausgearbeitet worden waren. Erstens
[23]
war es nur natürlich, daß man im Interesse der Einheitlichkeit der Arbeit
[24]
dem früheren Leiter des Unternehmens jetzt auch die Fortsetzung übertrug,
[25]
und zweitens wäre es seltsam, wenn man geglaubt hätte, das doch in-
[26]
zwischen gewaltig angeschwollene Material in einem Bande unterbringen zu
[27]
können, nachdem man vor vier Jahren für einen so viel kürzeren Zeitraum
[28]
schon mit zwei Bänden gerechnet hatte. Der in jenem Antrag geforderte
[29]
Band war offenbar als dritter, die Jahre 1437 bis 1440 umfassender Band
[30]
gedacht.

[31]
Man wende nicht ein, daß weder in Brunetis noch in Hüglins Proto-
[32]
kollen von der Vollendung jener zwei Bánde die Rede sei. Erstens haben
[33]
wir aus dem Jahre 1437 uud dem Anfang vou 1438.bekanntlich überhaupt
[34]
keine Protokolle, kónnen also auch nieht wissen, ob die Angelegenheit nicht
[35]
doeh noeh einmal in einer der Generalkongregationen zur Sprache gekommeu
[36]
ist, und dann war den Kommissaren in dem Beschluß der Generalkongre-
[37]
gation vom 25. Mai 1436 keinerlei Verpflichtung zur Berichterstattung über
[38]
ihre "Tätigkeit auferlegt worden. Es lag also kein Grund vor, auf die An-
[39]
gelegenheit zurückzukommen.

[40]
Eine Sehwierigkeit bleibt freilich: Über den Antrag vom 3. Oktober
[41]
1440 liegt kein Beseblub einer Generalkongregation vor. Indessen sind

[42]
! Vel. unten S. 257 Z. 22ff.


Text viewFacsimile