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communibus. Sie iiberweist ihn den fünf Deputierten und den Kardinälen
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von Palermo und Vich zur Prüfung. Vermutlich geschah das auch von
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Seiten der anderen Deputationen.
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Rocapetri berichtet darüber leider nichts, auch nichts über die General-
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kongregation vom 1. Juli 1441, die den Entwurf endgültig annahm, und. über
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die sich ihr unmittelbar anschließende 43. Session des Konzils, in der das
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Dekret vom Kardinal von Varambon feierlich verkündigt wurde. Einigen
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Ersatz für das Fehlende bietet Segovias Chronik im 3. Kapitel des 18. Buches.
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Die bestündigen Klagen über zu hohe Taxen der Bullen des Konzils
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hatten die Deputacio pro communibus am 20. Juni 1440 zu dem Vorschlage
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veranla&t, den von den Taxen bisher erhobenen fünften Denar zu beseitigen
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und einen Ausschuß einzusetzen, der die l'axe so weit zu ermüigen habe,
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dab für keine Bulle mehr als 60 Baseler Solidi zu entrichten seien, es sei
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denn, dal die ,multiplicitas seripture* eine hôhere Taxe rechtfertige. Sie
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hatte den Bischof von Vercelli und Johannes von Bachenstein in den Aus-
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schuß delegiert. Dann war aber am 4. Juli auf Grund eines Antrages der
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Deputacio pacis beschlossen worden, dak die schon erwähnte Kommission,
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die mit'der Aufstellung von Regeln für die Verwaltung der Kanzlei, der
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Pünitentiarie usw. durch: den Papst betraut worden war,! zugleich eine Reform
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der. Taxe der Skriptoren des Konzils und der Pónitentiarie vornehmen solle.
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Diesem Beschlub war auch die Generalkongregation am 9. Juli beigetreten.
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Ob und wie sich die Kommission ihres Auftrages entledigte, ist aus
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den Protokollen nicht ersichtlich. ‚Jedenfalls blieben aber die etwa von ihr
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aufgestellten Regeln ohne Wirkung. Denn die Duodecim führen schon Mitte
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Oktober wieder Beschwerde über die „excessiva taxa bullarum cancellarie“. Die
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Deputacio pro communibus schlägt daraufhin am 19. und 26. Oktober vor,
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daß in der Person des Bischofs von Vercelli eine außerhalb der Bullarie
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stehende Persónlichkeit zum Taxator ernannt und die Taxierung von ihm zu-
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nichst auf die Dauer von drei Monaten entweder allein oder gemeinschaft-
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lich mit einem anderen, von der Deputacio fidei zu wählenden Taxator be-
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sorgt werden solle, und zwar so, daß für 26 bis 30 „dietiones scripture
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bullarum“ (die einsilbigen Worte nicht mitgerechnet) ein Solidus in Ansatz
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gebracht werde. Zugleich wünscht sie die Beschränkung der Zahl der Skrip-
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toren auf vierzig bis fünfzig. .
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Aber auch mit diesen Vorschlägen scheint man nichts erreicht zu
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haben, vorausgesetzt daß überhaupt versucht wurde, sie durchzuführen.
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Denn am 8. Mai 1441 müssen die Duodecim gestehen, daß die Klagen über
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die excessive taxe seriptorum bullarum* .immer zahlreicher werden. Sie
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L Vel, S. XXXVI
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