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des Königreichs Böhmen verwahrt sind). Die Urkunden des
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böhmischen Staatsarchives wurden damals in zehn aus Ahorn-
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holz gefertigten, mit Eisen beschlagenen Truhen verwahrt, wel-
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che längs der Wände der Kreuzkapelle auf der Burg Karlstein
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aufgestellt waren. Jede dieser Truhen war durch einen Buch-
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staben des Alphabetes kenntlich gemacht, unter dem dann kurz
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der Inhalt angegeben war. Matouá von Chluméan bezeichnet
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selbst das von ihm angelegte Inventar der zehn Urkunden-
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truhen des Karlsteiner Archives als das »kleinere« Register. Er
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muB daher noch ein »gróBeres« Register verfaBt haben. Es ist
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dies offenbar jenes Register, von dem er sagt, dal es sämmtli-
[13]
che Lehen und Verpflichtungen zur Offenhaltung der Schlôsser
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zu Gunsten der böhmischen Krone verzeichnet enthält und von
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ihm auf Grund besonders geführter Lehenbücher und anderer
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Bücher verfaßt wurde. Dieses Verzeichnis der böhmischen
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Lehenstücke, verfaßt auf Grund der am Ende des XV. Jahr-
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hundertes in der böhmischen Kanzlei oder im Archiv noch er-
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haltenen Lehen- und Pfandregisterbüchern, ist uns, wenn auch
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nicht in der Urschrift, so doch in einigen einander ergänzenden
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Handschriften erhalten geblieben. Vor allem muß man dabei
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auf die Handschrift Nro 185 des Haus-, Hof- und Staatsarchivs
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in Wien und auf die Handschrift Nro 111 der Bibliothek des
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Strahover Stiftes in Prag verweisen, zu deren Ergänzung kann
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man noch die Handschriften Nro XXV und XXXIII des Prager
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Metropolitankapitelarchives benützen.

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VII. Sehen wir von der Urkunde Papst Honorius IV. vom
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7. Mai 1286, als deren Adressaten die böhmischen »Grafen,
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Herrn und Ritter« erscheinen, vorläufig ab, so muß die be-
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kannte Urkunde vom 6. Oktober 1355, in welcher Kaiser Karl IV.
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die »Statuta regni« (Majestas Carolina) wiederruft und den
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»Fürsten und Baronen« des böhmischen Königreiches ver-
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spricht, sie bei den alten Rechten und Gewohnheiten zu belas-
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sen, sowie eine weitere Urkunde des Markgrafen Johann von
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Mähren von gleichem Datum, in welcher dieser für den Fall
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seiner Nachfolge auf dem bóhmischen Kónigsthrone das glei-
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che Versprechen bekräftigt, für die áltesten Urkunden des boh-
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mischen Kronarchivs gelten, als deren Empfünger die bóhmi-
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schen Stände anzusehen sind. Von der ersteren Urkunde werden
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noch jetzt im böhmischen Kronarchive 11 Originalexemplare,
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von der letzteren 10 solche verwahrt. Es erscheint ganz aus-
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geschlossen, daß Kaiser Karl IV, diese Urkunden in eigenem
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Interesse in soviel Exemplaren für den eventuellen Fall ihres ©
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Verlustes im Kronarchiv niedergelegt hätte, wo doch, wie be-
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kannt, der Wiederruf des auf seine Veranlassung verfaßten
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Gesetzbuches von den Baronen förmlich erzwungen wurde, Die
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zahlreichen Exemplare müssen für ebenso zahlreiche ständische


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