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Grafen von Luxemburg, nicht aus seinen Hauslanden nach Bóh-
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men mit, er belie& es vielmehr auch weiterhin im Luxembur-
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gischen. Nicht anders taten es ja auch die Habsburger, als sie
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in Oesterreich zur Herrschaft gelangt waren. Das Archiv der
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Grafen von Habsburg blieb in den Vorlanden. Eine Anzahl von
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Urkunden muß aber damals König Johann doch dem Archiv der
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Grafen von Luxemburg entnommen und dem böhmischen Staats-
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. archiv einverleibt haben. Doch sind diese Urkunden, welche noch
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um die Mitte des XIV. Jahrhundertes daselbst vorhanden gewe-
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sen sein müflen, insgesamt verloren gegangen. Im böhmischen.
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Kronarchive finden sich aber auch einige Urkunden, als deren
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Empfänger der Vater König Johanns, der römische König Hein-
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rich VII. erscheint, deren Existenz in unserem Kronarchiv sich
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nur durch die Tatsache erklären läßt, daß diese Urkunden
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eigentlich Angelegenheiten König Johanns betreffen.
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In der Summa cancellariae (cancellaria Caroli IV.) ist uns
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eine förmliche von Kaiser Karl IV, ausgestellte Gründungs-
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urkunde des böhmischen Kronarchivs erhalten geblieben. Hier
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wird ein Staatsarchivar bestellt und ihm zugleich seine In-
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struktion gegeben. Er sollte die auf die Krone und das König-
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reich Böhmen lautenden Urkunden in sicherer Verwahrung
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halten, dieselben ordnen und in ein Kopialbuch eintragen, damit
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er solche rasch, wenn es die Notwendigkeit erheischen sollte,
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vorzeigen und über sie Auskunft geben könnte. Als Entloh-
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nung für seine Mühewaltung wird ihm ein Wochenlohn von
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' 1 Mark auf den Silbergruben von Kuttenberg verschrieben. Der
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Name dieses ersten bóhmischen Staatsarchivars und das Jahr
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seiner Bestellung wird uns infolge der Überlieferung jener
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Urkunde in einem Formelbuche nicht angegeben. Auf der Plica
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einzelner Urkunden des böhmischen Kronarchivs finden wir
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aber nicht nur solche Vermerke, welche auf eine Registrierung
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der Urkunden hindeuten, sondern auch solche, welche von der
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Herstellung einer archivalischen Ordnung um die Mitte des
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XIV. Jahrhundertes zeugen. Außerdem finden wir auf der Plica
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einiger Kronarchivsurkunden noch einen anderen Vermerk:
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»Registrata per Ulricum«, der zweifellos auf die erfolgte Ein-
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tragung der betreffenden Urkunde in ein Archivkopialbuch hin-
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deutet. Es ist nicht ausgeschlossen, da) die auf die archivalische
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Ordnung im Kronarchive bezüglichen Vermerke von derselben
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Hand geschrieben sind wie die. Vermerke, welche sich auf die
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Registrierung der Urkunden beziehen, daB also beide auf der
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Pliea übereinanderstehenden Vermerke von jenem Ulrich her-
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rühren. Wenn wir darnach fragen, wer wohl jener Ulrich ge-
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wesen sein mag, kónnen wir uns nicht des Eindruckes erwühren,
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daß wir es hier mit einem Beamten der Kanzlei Kaiser Karls IV.
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zu tun haben, mit dem uns sonst als Registrator (1355—58) be-
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