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Úprava soudů na Schwarzenbersku 1786. 143

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Bei dem Gut Bzy muss die Justizverwaltung auf die nämliche Art, wie wir
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solches bei Prachatitz vorgeschrieben haben, durch den Burggrafen und Amts-
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schreiber, jedoch unter der Leitung des Battista als Gerichtsverwalters geführt
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werden; jedoch mit der Beschränkung, dass der Burggraf Budischinsky in jenen
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Fällen, wo cr sich nicht zu entscheiden getrauet, die Belehrung nicht unmittelbar
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von dem Gerichtsverwalter Battista, sondern von dem Gerichtsactuar Friedl einzu-
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holen hat; welcher letztere sich nur in schweren Fällen mit dem Battista zu be-
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rathschlagen haben wird.

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Frauenbery. Bei dieser Herrschaft hat sich ebenfalls der Budweiser Primator
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Battista angetragen, die Aufsicht über die dortige Justizverwaltung auf die nämliche
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Art, wie bei Wittingau, zu übernehmen. Damit aber der Administrator Czekal in
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den Stand gesetzt werde, das Justizwesen unter der Leitung des Battista gehörig
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zu besorgen, Wollen wir demselben den jungen Scheure, welcher bisher in Protiwin
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als Praktikant angestellt war, mit dem Titel eines Kanzleiaccessisten und dem ganzen
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Gehalte eines Kastenamtschreibers zur Beihilfe zutheilen.

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Da uus übrigens der Budweiser Primator Battista bei einigen Vorfállen hin-
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làngliche Beweise von seiner Geschicklichkeit und Erfahrung im Justizfache ge-
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geben hat, so haben wir uns entschlossen, denselben vermóge des beiliegenden
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Decrets, welches ihm von Oberamtswegen zuzustellen ist, zu unserm Justiz-Consu-
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lenten zu ernennen, und ihm eine Bestallung von 300 fi. jährlich auszuwerfen ;
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wovon er die Hälfte aus den Wittingauer, und die andere Hälfte aus den Frauen-
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berger Renten zu beziehen haben soll. Dagegen wird er schuldig sein, nicht nur
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die Gerichtsverwalterstelle auf den Herrschaften Wittinzau und Frauenberg nach
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der obigen Vorschrift zu versehen, sondern auch die Oberaufsicht über alle übrige
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Gerichtsverwalter auf allen oberen Herrschaften, mit der einzigen Ausnahme des
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Cheynower Gerichtsverwalters, zu übernehmen. Zu welchem Ende er auch diese
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Herrschaften, mit Ausschluss Cheynow, von Viertel- zu Vierteljahr bereisen, die
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ganze Justizverwaltung genau untersuchen, die vorgefundenen Gebrechen verbessern,
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und über den Befuud jedesmal eine schriftliche Relation au uns abzustatten haben
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wird. Nicht minder muss sich derselbe bei allen wichtigeren Judicial- oder Juris-
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dictionalfálen, so wie z. B. vor kurzem bei Wallern der Fall war, nach seinem
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besten Wissen und Kónnen gebrauchen lassen. Wobei sich von selbst versteht, dass
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er bei allen diesen Verrichtungen mit herrschaftlichen Zügen von einer Herrschaft
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auf die andere geführt werden, und jedesorts die Hospitalität zu geniessen haben
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wird. Sollte etwa der Justizkonsulent in herrschaftlichen Angelegenheiten manchmal
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viele Schreibereien bekommen, so kónnte er in dergleichen Fállen, so lang es unum-
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gänglich nothwendig wire, den Frauenberger Kanzleiaccessisten Scheure dazu
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gebrauchen.


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