[1] |
640 D. XXII. Rädy selské a instrukce hospodářské :
|
---|
[2] |
8 11. Zu der Wahl eines Prásés müssen alle wirkenden Mitglieder, sowohl
|
---|
[3] |
die in Prag anwesenden, als die allenfalls abwesenden eingeladen werden; diese
|
---|
[4] |
und die Wahl des Komités geschieht durch das Skrutinium. alle andern Wahlen
|
---|
[5] |
|
---|
[6] |
$ 12. Zu ciner giltigen Wahl eines wirkenden Mitgliedes wird nebst der
|
---|
[7] |
Auwesenheit des l'ráses, jene von wenigstens 9 Mitgliedern erfordert, und der Kan-
|
---|
[8] |
didat muss von zwei Drittheilen der ganzen Anzahl leuchtende Kugelu erhalten.
|
---|
[9] |
$ 13. Die Wahlen des Präses und der wirkenden Mitglieder müssen der
|
---|
[10] |
hohen k. k. Landesstelle angezeigt und von selber bestätigt werden. Dasselbe hat
|
---|
[11] |
auch dann zu geschehen. wenn Unterthanen fremder Staaten zu korrespondirenden
|
---|
[12] |
oder Ehrenmitglicdern aufgenommen werden wollen.
|
---|
[13] |
$ 14. Dic Gesellschaft wählet ferner unter sich zur Vorbereitung der Ge-
|
---|
[14] |
schafte ein Komitć von 6 Mitgliedern auf drei Jahre, nach welcher Zeit zu einer
|
---|
[15] |
neuen Wall desselben geschritten wird. Die austretenden Mitglieder können jedesmal
|
---|
[16] |
wieder neu gewihlt werden.
|
---|
[17] |
Die von den einzelnen Referenten eingehenden Gutachten werden diesem
|
---|
[18] |
Komite zur vorläufigen Durchsicht mittelst Umlauf mitgetheilt. und hierauf unter
|
---|
[19] |
Vorsitz des Präses vorläufige Komitésitzungen abgehalten, bevor die Gegenstinde
|
---|
[20] |
grósserer Wichtigkeit in der Sitzung der Gesellschaft vorgetragen werden. Es steht
|
---|
[21] |
dem Präsidio zugleich frei. bei Gegenstánden vou srósserem Belange das Komité zu
|
---|
[22] |
|
---|
[23] |
$ 15. Dem Präses stehet es frei, einen kurzen Überblick des in Verhandlung
|
---|
[24] |
stehenden Gegenstandes zu geben, ohne jedoch seine individuelle Meinung auszu-
|
---|
[25] |
sprechen; und bei allen Abstimmungen gebührt demselben bei Gleichheit der Stimmen
|
---|
[26] |
|
---|
[27] |
$ 16. In Abwesenheit oder im Verhinderungsfaile des [rises wird von dem-
|
---|
[28] |
selben das Präsidium einem andern wirkenden Mitgliede übertragen, und davon die
|
---|
[29] |
Gesellschaft auf eine angemessene Art in die Keuntuiss gesetzt. In dem Falle aber,
|
---|
[30] |
dass der Präsident mit Tod abgienge, beruft das nach den Kintrittsjahren älteste,
|
---|
[31] |
in Prag anwesende wirkende Mitglied die Gesellschaft zu der Wahl eines neuen
|
---|
[32] |
|
---|
[33] |
8 17. Nach Massgabe der Geschäfte werden Sitzungen von dem Praesidio
|
---|
[34] |
angesagt, im Monat Mai jedes Jahrs aber eine allgemeine Sitzung abgehalten, zu
|
---|
[35] |
welcher der Protektor der Gesellschaft einzuladen ist. Der Tag, an welchem diese
|
---|
[36] |
Sitzung gehalten werden soll, wird 4 Wochen früher allgemein bekannt gemacht
|
---|
[37] |
werden. Bei diesen Sitzungen wird von dem Sekretär aus dem jährlich zu verfas-
|
---|
[38] |
senden landwirthschaftlichen Jahresberichte ein gedrängter Auszug über das Wirken
|
---|
[39] |
der (iesellschaft im verflossenen Jahre vorgetragen.
|
---|