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schen Stoffes kann nur auf Grund einer genauen Kenntnis der Geschichte des betreffenden Archives erfolgen. Diese läßt sich aber nicht auf Grund irgendwelcher Verwaltungsakten des Archives verfolgen, da es solche damals nicht gegeben hat. Man darf aber auch nicht glauben, daß sich Archiv- und Kanzlei- geschichte vollkommen decken, wie sehr dies auch die gang- baren Anschauungen über das Provenienzsystem eine solche Annahme nahe legen könnten. Die Archivgeschichte ist nicht - nur der Niederschlag der Kanzleigeschichte, sondern auch daneben noch der Niederschlag einer anderen Tätigkeit des Landesfürsten, nämlich seiner Besitzerwerbungen. Diese ver- setzen uns in die Lage, die Archivzugehörigkeit der sogenann- ten »fremden Provenienzen« im Archiv des Landesfürsten zu erfassen und deren organischen Zusammenhang mit dem Archiv- kórper festzustellen. Die im oesterreichischen Schatzgewólbe verwahrten Urkunden, welche für den máhrischen Markgrafen Johann Heinrich und Jodok ausgestellt worden waren, sind im Jahre 1423 dem Herzog Albrecht von Oesterreich Zugleich mit der Markgrafschaft Mihren, mit der er belehnt worden war, übergeben worden, der sie in seinem Archive hinterlegte, wo sie auch geblieben sind. Die im böhmischen Kronarchive erliegen- den zwei Königsurkunden Rudolfs I. betreffend die Verpfän- dung von Main-Bernheim (vom Jahre 1282 und 1285) sind ent- schieden nicht aus der Tätigkeit der Kanzlei der böhmischen Könige erwachsen. Beide bildeten nicht den Einlauf dieser Kanz- lei in den Jahren 1282 und 1285, kamen somit nicht nach ihrer Ausfertigung nach Prag. Beide Urkunden kamen vielmehr gleich nach ihrer Ausfertigung in die Hände der Herrn von Castell beziehungsweise der Herrn von Nortemberg. Archivalisch ge- nommen sind sie also aus der Tätigkeit dieser beiden Adels- geschlechter, für die sie ausgestellt worden waren, erwachsen. Später kamen sie an die Würzburger Bischöfe, um in deren Archiv verwahrt zu werden, bis sie schließlich im Jahre 1366 in das böhmische Kronarchiv gelangten, nachdem Kaiser Karl IV. durch den Kanzler des Königreichs Böhmen, Burchard, Propst von Vyšehrad, die beim Bistum Würzburg befindlichen Reichspfandschaften, nämlich die Dörfer Mainbernheim und Heidingsfeld für seinen damals erst fünfjährigen Sohn Wenzel vom Bischof Albert um 6334 Pfund Heller einlésen lieB. Der von dem Rheinpfalzgrafen Rudolf über FloB und Parkstein für die Nothafte ausgestellte Pfandbrief vom 4. Juli 1310 wie die folgenden zwei Urkunden des Pfalzgrafen Rudolf bei Rhein und Herzogs in Bayern und seiner Gemahlin Pfalzgräfin Mechthild müssen sich ursprünglich in den Händen der Familie Nothaft befunden haben. In das bóhmische Kronarchiv sind diese für die so wechselvolle Territorialgeschichte von FloB, Parkstein,

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