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communibus entschieden hatte. Von der Tätigkeit dieses Ausschusses erfährt man aber auch nichts. Er hat offenbar ebenfalls nie getagt.

Am 7. Juli greift dann die Deputacio pro communibus die Angelegen- heit wieder auf bei der Besprechung von Abwehrmaßregeln gegen die Wirkung des Dekretes der neunten Session des Florentiner Konzils. Sie beschließt, in einem gegen letzteres zu erlassenden Gegendekret auch jene Kardinalsernennungen und überhaupt alle Promotionen und Providierungen Eugens IV. kassieren zu lassen. Mit der Abfassung des Dekretes wird von ihr ein Ausschuß. betraut, den das Konzil am 27. Juni zur Vorbereitung der Krónung Felix' V. eingesetzt hatte, bezw. ein aus Mitgliedern dieses Aus- schusses zu. bildender UnterausschufB. Aber sei es uun, daf die anderen Deputationen anders lautende Beschlüsse faften, sei es, dak der Unterausschufi sich gegen die Aufnahme eines die Kassation betreffenden Passus in das Dekret aussprach, das Dekret wurde in der 41. Session am 23. Juli ver- offentlicht, ohne daB der Kardinäle Eugens und seiner Promotionen und Pro- vidierungen Erwühnung geschah.

Bald darauf mag dem Konzil die am 1. Juli erfolgte Ernennung zweier neuer Kardinüle durch Eugen IV. bekannt geworden sein, und das veranlabte wohl die Duodecim, einen Antrag auf Eróffnung des Prozefverfahrens gegen die Antikardinäle einzubringen. Wir erfahren darüber aber nur, daß die Deputacio pro communibus dem Antrag am 3. August zustimmte. Wie sich die anderen Deputationen verhielten, bleibt unklar. Anscheinend hat man wieder einen Ausschuß gewählt... Denn am 10. Oktober wird in der Depu- tacio pro communibus eine forma concepta per dominos deputatos contra anticardinales per Gabrielem novissime assumptos verlesen. Weiterhin finden sich in den Protokollen keine Aufzeichnungen mehr über die Angelegenheit. Sie wird im Sande verlaufen sein. i

Den drei oben erwähnten Anträgen der von Thonon zurückgekehrten Gesandten folgt am 28. Januar. ein vierter Antrag des Inhaltes, daß Felix V. gestattet werde, ohne Rücksicht auf das entgegenstehende Dekret der vierten Session noch vor seiner Reise nach Basel eine Anzahl Kardinäle zu er- nennen, damit er mit einem seiner Würde entsprechenden Gefolge zum Konzil kommen könne. Seitens der Deputacio pro communibus werden zunächst vier Mitglieder zum Kardinal von Arles gesandt, um Erkundigungen über Modus und Form der Ernennung und über Zahl und Qualität der zu kreierenden Kardinäle einzuziehen. Diese erstatten am 29. Januar Bericht. Die Ansichten sind geteilt. Zwar hat gegen die Ernennung an sich niemand etwas einzuwenden, aber KEinige verlangen, daß sie ohne Verletzung des Dekretes der vierten Session geschehe. Schließlich wird jedoch der Antrag angenommen mit dem Bemerken, daß die Zahl der Kardinäle nicht groß sein dürfe. Auch die anderen Deputationen erklären sich laut dem in der



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