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communibus entschieden hatte. Von der Tätigkeit dieses Ausschusses erfährt
man aber auch nichts. Er hat offenbar ebenfalls nie getagt.
Am 7. Juli greift dann die Deputacio pro communibus die Angelegen-
heit wieder auf bei der Besprechung von Abwehrmaßregeln gegen die
Wirkung des Dekretes der neunten Session des Florentiner Konzils. Sie
beschließt, in einem gegen letzteres zu erlassenden Gegendekret auch jene
Kardinalsernennungen und überhaupt alle Promotionen und Providierungen
Eugens IV. kassieren zu lassen. Mit der Abfassung des Dekretes wird von
ihr ein Ausschuß. betraut, den das Konzil am 27. Juni zur Vorbereitung der
Krónung Felix' V. eingesetzt hatte, bezw. ein aus Mitgliedern dieses Aus-
schusses zu. bildender UnterausschufB. Aber sei es uun, daf die anderen
Deputationen anders lautende Beschlüsse faften, sei es, dak der Unterausschufi
sich gegen die Aufnahme eines die Kassation betreffenden Passus in das
Dekret aussprach, das Dekret wurde in der 41. Session am 23. Juli ver-
offentlicht, ohne daB der Kardinäle Eugens und seiner Promotionen und Pro-
vidierungen Erwühnung geschah.
Bald darauf mag dem Konzil die am 1. Juli erfolgte Ernennung zweier
neuer Kardinüle durch Eugen IV. bekannt geworden sein, und das veranlabte
wohl die Duodecim, einen Antrag auf Eróffnung des Prozefverfahrens gegen
die Antikardinäle einzubringen. Wir erfahren darüber aber nur, daß die
Deputacio pro communibus dem Antrag am 3. August zustimmte. Wie sich
die anderen Deputationen verhielten, bleibt unklar. Anscheinend hat man
wieder einen Ausschuß gewählt... Denn am 10. Oktober wird in der Depu-
tacio pro communibus eine „forma concepta per dominos deputatos contra
anticardinales per Gabrielem novissime assumptos“ verlesen. Weiterhin finden
sich in den Protokollen keine Aufzeichnungen mehr über die Angelegenheit.
Sie wird im Sande verlaufen sein. i
Den drei oben erwähnten Anträgen der von Thonon zurückgekehrten
Gesandten folgt am 28. Januar. ein vierter Antrag des Inhaltes, daß Felix V.
gestattet werde, ohne Rücksicht auf das entgegenstehende Dekret der vierten
Session noch vor seiner Reise nach Basel eine Anzahl Kardinäle zu er-
nennen, damit er mit einem seiner Würde entsprechenden Gefolge zum
Konzil kommen könne. Seitens der Deputacio pro communibus werden
zunächst vier Mitglieder zum Kardinal von Arles gesandt, um Erkundigungen
über Modus und Form der Ernennung und über Zahl und Qualität der zu
kreierenden Kardinäle einzuziehen. Diese erstatten am 29. Januar Bericht.
Die Ansichten sind geteilt. Zwar hat gegen die Ernennung an sich niemand
etwas einzuwenden, aber KEinige verlangen, daß sie ohne Verletzung des
Dekretes der vierten Session geschehe. Schließlich wird jedoch der Antrag
angenommen mit dem Bemerken, daß die Zahl der Kardinäle nicht groß sein
dürfe. Auch die anderen Deputationen erklären sich laut dem in der