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XXVI

de Fuce im Auftrage der noch in Thonon befindlichen Konzilsgesandten dem Konzil über die Einzelheiten des bisherigen Verlaufs der Gesandtschaft und über die Annahme der Wahl dureh Herzog Amadeus berichtete. Seinem Bericht und einem einige Tage spiiter einlaufenden Breve des Papstes an das Konzil vom 2, Januar! glaubte man wohl entnehmen zu können, daß die Ankunft des Papstes in Basel binnen kurzem erfolgen werde. Man begann also unverzüglich mit den Vorbereitungen für seinen Empfang. Diese sind nun während der folgenden Monate fast ständig auf den Tagesordnungen der Sitzungen der Deputacio pro communibus und der Generalkongregationen zu finden.

Schon am 9. Januar deputiert die Deputacio pro communibus den Bischof von Vercelli, eins ihrer tätigsten Mitglieder, in einen aus Mitgliedern aller Deputationen bestehenden Ausschuß, der mit dem Baseler Rat wegen der Herrichtung eines geeigneten Palastes für den Papst verhandeln soll. Die Verhandlungen finden vom 11. bis 13. Januar statt. Leider teilt Hüglin darüber weiter nichts als eben nur die Tatsache mit. Wir erfahren aber aus einer anderen Quelle, daß man sich für das Haus Heinrichs von Ramstein entschied und daß der Baseler Rat mit diesem 300 Gulden als jährlichen Mietzins vereinbarte.?

Am 17. Januar kehren die Konzilsgesandten aus Thonon zurück. Hüglin hatte vor, den Bericht, den sie am 19. Januar? in der Generalkongregation erstatteten, ausführlich mitzuteilen*, hat es dann aber leider unterlassen. Einigen Ersatz dafür bietet, was Segovia, der selbst mit in Ripaille und Thonon war, in lib. 16 cap. 13 bis 16 seiner Chronik erzählt.

Die Gesandten scheinen die Nachricht mitgebracht zu haben, dak die Ankunft des Papstes spätestens Mitte März zu erwarten sei. Die Empfangs- vorbereitungen werden deshalb von jetzt an mit vermehrtem Fifer betrieben.

Zunächst erscheinen am 22. Januar auf der Tagesordnung der Depu- tacio pro communibus drei AÁntrüge jener Gesandten: Erstens müge das Konzil die Annahme der Wahl durch Felix V. in einem besonderen Dekret bekannt niaehen und darin zugleich die ganze Christenheit unter Androhung schwerer Strafen zum Gehorsam gegen Felix auffordern. Zweitens möge ein Ausschuß eingesetzt werden, der über die am 18. Dezember 1439 im Widerspruch mit dem Dekret der vierten Session geschehene Ernennung von Kardinälen durch Eugen IV. Informationen einziehen, ein entsprechendes Dekret entwerfen und die sonst etwa noch erforderlichen Schritte tun solle. Drittens möge das Konzil Felix früheren Namen Amadeus in die Papst- namen einreihen.

! Vgl. S. 24 Anm. 3. ? Vgl. S. 199. Anm. f. 3 Der Schluß der Berichterstattung erfolgte erst in der Generalkongregation vom 27. Januar. 1 Vgl. S. 24 Z. 16. :



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