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de Fuce im Auftrage der noch in Thonon befindlichen Konzilsgesandten dem
Konzil über die Einzelheiten des bisherigen Verlaufs der Gesandtschaft und
über die Annahme der Wahl dureh Herzog Amadeus berichtete. Seinem
Bericht und einem einige Tage spiiter einlaufenden Breve des Papstes an das
Konzil vom 2, Januar! glaubte man wohl entnehmen zu können, daß die
Ankunft des Papstes in Basel binnen kurzem erfolgen werde. Man begann
also unverzüglich mit den Vorbereitungen für seinen Empfang. Diese sind
nun während der folgenden Monate fast ständig auf den Tagesordnungen
der Sitzungen der Deputacio pro communibus und der Generalkongregationen
zu finden.
Schon am 9. Januar deputiert die Deputacio pro communibus den
Bischof von Vercelli, eins ihrer tätigsten Mitglieder, in einen aus Mitgliedern
aller Deputationen bestehenden Ausschuß, der mit dem Baseler Rat wegen
der Herrichtung eines geeigneten Palastes für den Papst verhandeln
soll. Die Verhandlungen finden vom 11. bis 13. Januar statt. Leider teilt
Hüglin darüber weiter nichts als eben nur die Tatsache mit. Wir erfahren
aber aus einer anderen Quelle, daß man sich für das Haus Heinrichs von
Ramstein entschied und daß der Baseler Rat mit diesem 300 Gulden als
jährlichen Mietzins vereinbarte.?
Am 17. Januar kehren die Konzilsgesandten aus Thonon zurück. Hüglin
hatte vor, den Bericht, den sie am 19. Januar? in der Generalkongregation
erstatteten, ausführlich mitzuteilen*, hat es dann aber leider unterlassen.
Einigen Ersatz dafür bietet, was Segovia, der selbst mit in Ripaille und
Thonon war, in lib. 16 cap. 13 bis 16 seiner Chronik erzählt.
Die Gesandten scheinen die Nachricht mitgebracht zu haben, dak die
Ankunft des Papstes spätestens Mitte März zu erwarten sei. Die Empfangs-
vorbereitungen werden deshalb von jetzt an mit vermehrtem Fifer betrieben.
Zunächst erscheinen am 22. Januar auf der Tagesordnung der Depu-
tacio pro communibus drei AÁntrüge jener Gesandten: Erstens müge
das Konzil die Annahme der Wahl durch Felix V. in einem besonderen Dekret
bekannt niaehen und darin zugleich die ganze Christenheit unter Androhung
schwerer Strafen zum Gehorsam gegen Felix auffordern. Zweitens möge
ein Ausschuß eingesetzt werden, der über die am 18. Dezember 1439 im
Widerspruch mit dem Dekret der vierten Session geschehene Ernennung von
Kardinälen durch Eugen IV. Informationen einziehen, ein entsprechendes
Dekret entwerfen und die sonst etwa noch erforderlichen Schritte tun solle.
Drittens möge das Konzil Felix’ früheren Namen „Amadeus“ in die Papst-
namen einreihen.
! Vgl. S. 24 Anm. 3. ? Vgl. S. 199. Anm. f. 3 Der Schluß der
Berichterstattung erfolgte erst in der Generalkongregation vom 27. Januar. 1 Vgl.
S. 24 Z. 16. :