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communibus. Sie iiberweist ihn den fünf Deputierten und den Kardinälen
von Palermo und Vich zur Prüfung. Vermutlich geschah das auch von
Seiten der anderen Deputationen.
Rocapetri berichtet darüber leider nichts, auch nichts über die General-
kongregation vom 1. Juli 1441, die den Entwurf endgültig annahm, und. über
die sich ihr unmittelbar anschließende 43. Session des Konzils, in der das
Dekret vom Kardinal von Varambon feierlich verkündigt wurde. Einigen
Ersatz für das Fehlende bietet Segovias Chronik im 3. Kapitel des 18. Buches.
4. Reformfragen.
Die bestündigen Klagen über zu hohe Taxen der Bullen des Konzils
hatten die Deputacio pro communibus am 20. Juni 1440 zu dem Vorschlage
veranla&t, den von den Taxen bisher erhobenen fünften Denar zu beseitigen
und einen Ausschuß einzusetzen, der die l'axe so weit zu ermüigen habe,
dab für keine Bulle mehr als 60 Baseler Solidi zu entrichten seien, es sei
denn, dal die ,multiplicitas seripture* eine hôhere Taxe rechtfertige. Sie
hatte den Bischof von Vercelli und Johannes von Bachenstein in den Aus-
schuß delegiert. Dann war aber am 4. Juli auf Grund eines Antrages der
Deputacio pacis beschlossen worden, dak die schon erwähnte Kommission,
die mit'der Aufstellung von Regeln für die Verwaltung der Kanzlei, der
Pünitentiarie usw. durch: den Papst betraut worden war,! zugleich eine Reform
der. Taxe der Skriptoren des Konzils und der Pónitentiarie vornehmen solle.
Diesem Beschlub war auch die Generalkongregation am 9. Juli beigetreten.
Ob und wie sich die Kommission ihres Auftrages entledigte, ist aus
den Protokollen nicht ersichtlich. ‚Jedenfalls blieben aber die etwa von ihr
aufgestellten Regeln ohne Wirkung. Denn die Duodecim führen schon Mitte
Oktober wieder Beschwerde über die „excessiva taxa bullarum cancellarie“. Die
Deputacio pro communibus schlägt daraufhin am 19. und 26. Oktober vor,
daß in der Person des Bischofs von Vercelli eine außerhalb der Bullarie
stehende Persónlichkeit zum Taxator ernannt und die Taxierung von ihm zu-
nichst auf die Dauer von drei Monaten entweder allein oder gemeinschaft-
lich mit einem anderen, von der Deputacio fidei zu wählenden Taxator be-
sorgt werden solle, und zwar so, daß für 26 bis 30 „dietiones scripture
bullarum“ (die einsilbigen Worte nicht mitgerechnet) ein Solidus in Ansatz
gebracht werde. Zugleich wünscht sie die Beschränkung der Zahl der Skrip-
toren auf vierzig bis fünfzig. .
Aber auch mit diesen Vorschlägen scheint man nichts erreicht zu
haben, vorausgesetzt daß überhaupt versucht wurde, sie durchzuführen.
Denn am 8. Mai 1441 müssen die Duodecim gestehen, daß die Klagen über
die excessive taxe seriptorum bullarum* .immer zahlreicher werden. Sie
L Vel, S. XXXVI