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derung zu verhindern, die Stände dazu bewogen, eine Perlustrie- rung sämmtlicher Privilegien zu veranlassen. Ein Jahr darauf wurde eine besondere Kommission zu diesem Zwecke gewählt, welche von König Ferdinand eine eigene Instruktion bekam. Zum Zwecke der Perlustrierung der Privilegien und Feststel- lung der Gerechtsamen des Königs, des Landes und der Stände mußte der Großteil der Urkunden des Kronarchivs aus der Kreuzkapelle der Burg Karlstein nach Prag zum Amte der Landtafel geschafft werden. Die eigentliche Perlustrierungs- arbeit scheint immer wieder hinausgeschoben worden zu sein, | bis es vor dem Pfingstfeste des Jahres 1541 zu dem Landtafel- brande kam. Die in den Kellerräumlichkeiten unterhalb des großen Landgerichtssaales der Prager Burg untergebrachten Quaterne der alten Landtafel sind bekanntlich damals sämmt- lich vernichtet worden. Die Privilegien, das andere »Kleinod des Königreiches«, die Hoflehentafel und die Register des Kammer- gerichtes sind nur dadurch dem gleichen Schicksale entgangen, daß sie rechtzeitig in das sichere Gewölbe unterhalb des »grü- nen Zimmers« gebracht wurden. Auf dem im Jänner des Jahres 1545 gehaltenen Landtage wurde dann bestimmt, daß sämmtli- che Privilegien in zwei Exemplare von Pergamentbänden abge- schrieben werden sollten, deren ein Exemplar dem König über- geben, das andere bei der Landtafel hinterlegt werden sollte. Erst im Jahre 1547 war die Arbeit so weit fertig, daß man nach dem Schlusse des Augustlandtages darangehen konnte, beide Exemplare der Bücher der Privilegienabschriften und die Ori- ginale zu lesen und zu korrigieren. Nachdem die Urkunden vor- gelesen, mit den Originalien verglichen und gegebenenfalls kor- rigiert worden waren, wurden die beiden Exemplare der Pri- vilegienbücher, von denen jedes aus drei Bänden bestand, in denen je die in böhmischer, deutscher und lateinischer Sprache abgefaßten Urkunden eingetragen waren, mit den zugehörigen Registern, d. i. den übersichtlichen Verzeichnissen der Urkun- den gebunden und besiegelt und zwar wurde das für den König bestimmte mit dem Landessiegel, das für die Aufbewahrung bei der Landtafel bestimmte mit dem Siegel der Landesbeamten versehen.

Die Absicht, die. im Reiche liegenden verpfändeten Kron- güter und Kronlehen wieder zu versetzen und so Geld für die Führung des Türkenkrieges zu gewinnen, führte im Jahre 1598 zu einer neuen Inventarisierung der auf Karlstein erliegenden Landesprivilegien. Am 8. Juni 1598 kam die Landtagskommis- sion, die aus sieben Mitgliedern des Herren- und sieben des Ritterstandes bestand, auf die Burg Karlstein. Die eigentlichen Inventarisierungsarbeiten nahmen sieben Tage in Anspruch; am 15. Juni war die Arbeit beendet. Das Inventar des Karlsteiner



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