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des Königreichs Böhmen verwahrt sind). Die Urkunden des
böhmischen Staatsarchives wurden damals in zehn aus Ahorn-
holz gefertigten, mit Eisen beschlagenen Truhen verwahrt, wel-
che längs der Wände der Kreuzkapelle auf der Burg Karlstein
aufgestellt waren. Jede dieser Truhen war durch einen Buch-
staben des Alphabetes kenntlich gemacht, unter dem dann kurz
der Inhalt angegeben war. Matouá von Chluméan bezeichnet
selbst das von ihm angelegte Inventar der zehn Urkunden-
truhen des Karlsteiner Archives als das »kleinere« Register. Er
muB daher noch ein »gróBeres« Register verfaBt haben. Es ist
dies offenbar jenes Register, von dem er sagt, dal es sämmtli-
che Lehen und Verpflichtungen zur Offenhaltung der Schlôsser
zu Gunsten der böhmischen Krone verzeichnet enthält und von
ihm auf Grund besonders geführter Lehenbücher und anderer
Bücher verfaßt wurde. Dieses Verzeichnis der böhmischen
Lehenstücke, verfaßt auf Grund der am Ende des XV. Jahr-
hundertes in der böhmischen Kanzlei oder im Archiv noch er-
haltenen Lehen- und Pfandregisterbüchern, ist uns, wenn auch
nicht in der Urschrift, so doch in einigen einander ergänzenden
Handschriften erhalten geblieben. Vor allem muß man dabei
auf die Handschrift Nro 185 des Haus-, Hof- und Staatsarchivs
in Wien und auf die Handschrift Nro 111 der Bibliothek des
Strahover Stiftes in Prag verweisen, zu deren Ergänzung kann
man noch die Handschriften Nro XXV und XXXIII des Prager
Metropolitankapitelarchives benützen.
VII. Sehen wir von der Urkunde Papst Honorius IV. vom
7. Mai 1286, als deren Adressaten die böhmischen »Grafen,
Herrn und Ritter« erscheinen, vorläufig ab, so muß die be-
kannte Urkunde vom 6. Oktober 1355, in welcher Kaiser Karl IV.
die »Statuta regni« (Majestas Carolina) wiederruft und den
»Fürsten und Baronen« des böhmischen Königreiches ver-
spricht, sie bei den alten Rechten und Gewohnheiten zu belas-
sen, sowie eine weitere Urkunde des Markgrafen Johann von
Mähren von gleichem Datum, in welcher dieser für den Fall
seiner Nachfolge auf dem bóhmischen Kónigsthrone das glei-
che Versprechen bekräftigt, für die áltesten Urkunden des boh-
mischen Kronarchivs gelten, als deren Empfünger die bóhmi-
schen Stände anzusehen sind. Von der ersteren Urkunde werden
noch jetzt im böhmischen Kronarchive 11 Originalexemplare,
von der letzteren 10 solche verwahrt. Es erscheint ganz aus-
geschlossen, daß Kaiser Karl IV, diese Urkunden in eigenem
Interesse in soviel Exemplaren für den eventuellen Fall ihres ©
Verlustes im Kronarchiv niedergelegt hätte, wo doch, wie be-
kannt, der Wiederruf des auf seine Veranlassung verfaßten
Gesetzbuches von den Baronen förmlich erzwungen wurde, Die
zahlreichen Exemplare müssen für ebenso zahlreiche ständische