EHRI-BF-19380911_DE

Illegale Ankunft von Käthe Bloch am Flughafen Prag-Ruzyně

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Die Gendarmerie-Station Ruzyně-Flughafen hat mit einem Schreiben hierher vom 22. VIII. 1938 das Folgende gemeldet:

Am 22. VIII. 1938 flog mit der Mittagsmaschine aus Wien auf den staatlichen öffentlichen Flußghafen Prag in Ruzyně Käthe Bloch ein, geboren am 26. 9. 1893 in Prossnitz, heimatberechtigt in Wien, wohnhaft in Wien, Kaufmannsgattin, hat einen österreichischen Reisepass Nummer A199/163 vom 8. IV. 1931 und mit Verlängerung gültig bis zum 6. V. 1941, die keine Empfehlung zum Eintritt in die ČSR hatte, jedoch bei der Passkontrolle eine Karte für einen weiteren Flug aus Prag nach Brüssel vorlegte, den sie am 20. VIII. 1938 um 15 Uhr mit einem Flug aus Prag mit einem Flugzeug de ČSR der staatlichen tschechoslowakischen Aerolinie antreten wollte.

Zugleich mit der Bloch flog auch der österreichische Staatsangehörige Rudolf Anzenhofer ein, wohnhaft in Praha II. Vodičkova 20., der sich hier schon längere Zeit aufhält.

Die Bloch flog um 12 Uhr ein und weil das Flugzeug nach Brüssel erst um 15 Uhr abflog und Anzenhofer die Bloch nach Prag bringen wollte, bat die Bloch um die Erlaubnis nach Prag fahren zu dürfen, wobei sie ihr Gepäck am Flughafen Ruzyně bei der Fluggesellschaft zurückließ und ihren Reisepass bei der Passkontrolle als Pfand in Verwahrung ließ.

Um 15. Uhr am 20. VIII. 1938 fand sich die Bloch jedoch nicht zum Abflug nach Brüssel ein, ließ ihre Karte verfallen, und am 21. VIII. 1938 telefonierte Dr. Hammerschlag , Assistenzarzt des Sanatoriums Gottlieb, in Prag XII. Londýnská 72, [und] teilte mit, dass die Bloch dort nach einer starken nervlichen Zerrüttung behandelt wird. Die Behandlung dauert angeblich mehrere Tage.

Zusätzlich wurde von der hiesigen Station ermittelt, dass die Bloch, obwohl sie die Karte schon in Wien gekauft hatte, ihren Platz bei der tschechoslowakischen AEROLINE überhaupt nicht storniert hat, und daraus ist ersichtlich, dass das gesamte Handeln der Käthe Bloch nur darauf abzielte, illegal in das hiesige Staatsgebiet zu gelangen, vielleicht auch mittels Begehung einer Straftat.

Laut der dem Reisepass beigefügten Valutenbestätigung hat die Bloch nur 10 RM bei sich und deshalb steht zu befürchten, dass diese Ausländerin dem hiesigen Staat zur Last fallen wird. Ich füge dem Schreiben den Reisepass der Bloch bei, der für das weitere Verfahren hier hinterlegt wurde.

Die Bloch , die in der Zwischenzeit aus dem Sanatoriums DR Gottlieb entlassen wurde[,] wurde vom Polizeiarzt DR Teplý untersucht, der bei ihr keinerlei ernsthafte Erkrankung feststellen konnte, die den weiteren Reiseantritt verhindern würde, sondern lediglich eine Zerrüttung mittleren Grades, bedingt durch die äußeren Umstände während des Aufenthalts in Wien.

Durch die hiesige Behörde wurde sie am 10. September 1938 der Gendarmerie-Station Ruzyně-Flughafen mit der Auflage übergeben, ihre Abreise aus der ČSR, in die sie illegal gelangt ist, zu beaufsichtigen.

Laut Bericht der Gendarmerie-Station Ruzyně-Flughafen vom 10. 9. 1938 ist die Bloch nach Holland abgeflogen, nachdem sie sich ein holländisches Visum für ihren gültigen österreichischen Reisepass besorgt hat.

Ich erstatte darüber Bericht im Bezug auf die dortige telefonische Anweisung vom 9. September 1938.


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